Veröffentlicht am April 11, 2024

Die wirksame Absicherung gegen Pfusch am Bau ist keine späte Reaktion auf Probleme, sondern eine proaktive Strategie der lückenlosen Dokumentation und rechtssicheren Kommunikation von Beginn an.

  • Der Vertrag nach BGB bietet privaten Bauherren in der Regel einen besseren Schutz und längere Gewährleistungsfristen als ein VOB-Vertrag.
  • Das Abnahmeprotokoll ist das entscheidende Dokument, das die Beweislast für Mängel vom Auftragnehmer auf Sie als Auftraggeber überträgt.

Empfehlung: Behandeln Sie jede formelle Kommunikation mit dem Handwerker (Mängelrüge, Fristsetzung) so, als müsste sie vor Gericht Bestand haben – denn genau das könnte der Fall sein.

Der Traum vom neuen Bad, dem ausgebauten Dachgeschoss oder der energetischen Sanierung kann schnell zum Albtraum werden, wenn die ausgeführten Arbeiten nicht der erwarteten Qualität entsprechen. Risse im Putz, undichte Fenster oder falsch verlegte Fliesen sind mehr als nur Schönheitsfehler; sie sind Ursache für Frust, Wertverlust und oft teure Folgeschäden. Viele Auftraggeber fühlen sich in dieser Situation machtlos und unsicher, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Handwerksbetrieb wirksam durchsetzen können. Oft hört man Ratschläge wie „schreiben Sie mal eine E-Mail“ oder „behalten Sie einfach das Geld ein“, doch solche pauschalen Tipps können die Situation rechtlich sogar verschlimmern.

Die landläufige Meinung ist, dass man erst bei sichtbaren Mängeln aktiv werden muss. Doch was wäre, wenn der Schlüssel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht im reaktiven Beschweren, sondern in einer proaktiven, strategischen Absicherung liegt, die lange vor dem ersten Hammerschlag beginnt? Die wahre Stärke Ihrer Position liegt nicht in der Lautstärke Ihrer Beschwerde, sondern in der juristischen Präzision Ihrer vertraglichen Grundlage und der lückenlosen Dokumentation jedes Schrittes. Ein Handwerker kann eine emotionale Forderung ignorieren, aber eine rechtssicher formulierte Mängelrüge, die auf einem soliden Vertrag fußt, kann er nicht umgehen.

Dieser Leitfaden ist aus der Perspektive eines Fachanwalts für Baurecht verfasst und zeigt Ihnen, wie Sie die typischen Fallstricke vermeiden. Wir werden nicht nur erklären, welche Rechte Sie haben, sondern vor allem, wie Sie diese strategisch klug und formal korrekt einsetzen. Von der Wahl des richtigen Vertragswerks über die Formulierung unanfechtbarer Mängelrügen bis hin zur Bedeutung von DIN-Normen – Sie erhalten das Rüstzeug, um auf Augenhöhe mit Handwerksbetrieben zu verhandeln und sicherzustellen, dass Pfusch am Bau nicht Ihr Problem bleibt, sondern korrekt und auf Kosten des Verursachers behoben wird.

Um Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht über die entscheidenden rechtlichen Instrumente zu geben, die Ihnen als Bauherr zur Verfügung stehen, gliedert sich der folgende Artikel in präzise Themenbereiche. Jeder Abschnitt beleuchtet einen kritischen Aspekt, der für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche von zentraler Bedeutung ist.

Warum ist das Abnahmeprotokoll das wichtigste Dokument für Ihre Gewährleistung?

Viele Bauherren unterschätzen die Abnahme als reinen Formalakt zum Abschluss der Arbeiten. Aus juristischer Sicht ist sie jedoch der entscheidendste Moment im gesamten Bauprozess. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigen Sie, dass die Leistung des Handwerkers im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Die entscheidende Konsequenz: Die Beweislast kehrt sich um. Vor der Abnahme muss der Handwerker beweisen, dass seine Arbeit mangelfrei ist. Nach der Abnahme müssen Sie als Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vorliegt und bereits bei der Abnahme vorhanden war. Ein fehlendes oder unsauber geführtes Protokoll schwächt Ihre Position daher massiv.

Das Abnahmeprotokoll ist Ihre stärkste Waffe, um diesen Nachteil zu umgehen. Hier werden alle bei der Begehung festgestellten Mängel und Restarbeiten detailliert festgehalten. Wichtig ist, dass Sie Mängel nicht nur benennen („Kratzer an der Tür“), sondern präzise beschreiben („ca. 10 cm langer, tiefer Kratzer auf Kniehöhe am Türblatt des Badezimmers“). Jeder im Protokoll vermerkte Mangel unterliegt nicht der Beweislastumkehr. Für diese Punkte bleibt der Handwerker in der Pflicht, die Korrektur nachzuweisen. Sollten Sie wesentliche Mängel feststellen, die die Nutzung der Leistung stark einschränken, haben Sie zudem das Recht, die Abnahme vollständig zu verweigern, bis diese behoben sind. Erst nach mängelfreier Abnahme wird die volle Schlusssumme fällig.

Digitale Erfassung eines Abnahmeprotokolls mit Tablet auf der Baustelle

Die moderne, digitale Erfassung macht diesen Prozess nicht nur effizienter, sondern auch rechtssicherer. Digitale Protokolle ermöglichen die sofortige Einbindung von Fotos, exakten Maßen und Zeitstempeln, was die Beweisführung erheblich erleichtert. Die automatisierte Zustellung an alle Parteien verhindert zudem spätere Diskussionen über den Inhalt des Dokuments. Die Digitalisierung verwandelt eine lästige Pflicht in ein strategisches Instrument zur proaktiven Absicherung Ihrer Gewährleistungsansprüche.

Ihr Plan für ein rechtssicheres Abnahmeprotokoll

  1. Vollständige Angaben zu allen Vertragsparteien (Namen, Adressen, Kontaktdaten) erfassen
  2. Präzise Projektbezeichnung und Leistungsbeschreibung dokumentieren
  3. Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme mit Zeitstempel festhalten
  4. Detaillierte Mängelliste mit Fotos und exakten Messungen erstellen
  5. Nachbesserungsfristen kalendermäßig genau definieren

Wie formulieren Sie eine Mängelrüge rechtssicher, damit der Handwerker reagieren muss?

Haben Sie einen Mangel nach der Abnahme entdeckt, beginnt die Phase der Gewährleistung. Eine formlose E-Mail oder ein Anruf reichen hier nicht aus, um Ihre Rechte wirksam zu wahren. Der Gesetzgeber verlangt eine sogenannte „substantiierte Mängelrüge“. Das bedeutet, Sie müssen dem Handwerker den Mangel so exakt beschreiben, dass er ihn ohne weitere Nachforschungen finden und verstehen kann. Pauschale Aussagen wie „Die Heizung funktioniert nicht“ sind unwirksam. Richtig wäre: „Der Heizkörper im Wohnzimmer bleibt auch bei Thermostateinstellung 5 kalt, während alle anderen Heizkörper im Haus warm werden.“

Zentraler Bestandteil einer rechtssicheren Mängelrüge ist die Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung. „Umgehend“ oder „so schnell wie möglich“ sind juristisch unbestimmt und damit wertlos. Setzen Sie ein konkretes Kalenderdatum (z.B. „bis zum 25. Mai 2024“). Die Angemessenheit der Frist hängt vom Aufwand der Mängelbeseitigung ab; für kleinere Korrekturen sind 10 bis 14 Tage üblich. Lässt der Handwerker diese Frist verstreichen, gerät er in Verzug und Sie können weitere Schritte wie die Beauftragung eines anderen Betriebs auf seine Kosten (Ersatzvornahme) oder Schadensersatz prüfen.

Die Zustellung der Mängelrüge ist für die Beweiskraft entscheidend. Eine E-Mail kann bestritten werden, ein einfacher Brief auch. Um die „formelle Wirksamkeit“ zu garantieren und den Zugang beweisen zu können, ist das Einschreiben die Methode der Wahl. Insbesondere bei hohen Streitwerten oder wenn der Handwerker bereits unkooperativ ist, stellt die Zustellung per Gerichtsvollzieher die unanfechtbarste Variante dar.

Die folgende Tabelle zeigt die gängigsten Zustellungsarten und ihre juristische Beweiskraft in Deutschland, um sicherzustellen, dass Ihre Mängelrüge nicht nur ankommt, sondern ihr Zugang im Streitfall auch nachweisbar ist.

Zustellungsarten für Mängelrügen und ihre Beweiskraft
Zustellungsart Beweiskraft vor Gericht Kosten Empfehlung
Einschreiben mit Rückschein Hoch Ca. 6,80 € Standard für wichtige Fristen
Einwurf-Einschreiben Mittel Ca. 2,50 € Für weniger kritische Fälle
Gerichtsvollzieher Sehr hoch 50-150 € Bei hohen Streitwerten
E-Mail mit Lesebestätigung Niedrig-Mittel Kostenlos Nur als Ergänzung

VOB-Vertrag oder BGB: Welches Regelwerk ist für private Bauherren vorteilhafter?

Bei der Vertragsgestaltung stoßen private Auftraggeber häufig auf zwei Begriffe: den Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Während Handwerksbetriebe oft zur VOB/B tendieren, ist für Sie als privater Bauherr in den meisten Fällen der BGB-Werkvertrag die deutlich vorteilhaftere Wahl. Das BGB ist das allgemeine Zivilrecht und speziell auf den Schutz von Verbrauchern ausgerichtet. Die VOB/B hingegen wurde ursprünglich für Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und großen Baufirmen entwickelt und setzt ein hohes Maß an Fachwissen auf beiden Seiten voraus.

Ein entscheidender Vorteil des BGB ist die längere Gewährleistungsfrist: Sie beträgt fünf Jahre für Bauwerke, während die VOB/B standardmäßig nur vier Jahre vorsieht. Zudem sind die formalen Hürden im BGB niedriger. So ist die Abnahme flexibler gestaltbar und nicht an die starren Formen der VOB/B gebunden. Die VOB/B kann für einen privaten Bauherrn nur dann wirksam Vertragsbestandteil werden, wenn sie ihm vollständig in Textform zur Verfügung gestellt wird; ein bloßer Hinweis auf die VOB/B reicht bei privaten Bauherren nicht aus, wie Gerichte immer wieder bestätigen. Ohne diese explizite Einbeziehung gilt automatisch das BGB.

Diese Einschätzung wird auch von Experten geteilt. So formulieren es die Analysten von Baufinanzierung Nord in ihrem Ratgeber:

Die Nachteile der VOB/B für den privaten Bauherrn gegenüber einem BGB-Werkvertrag überwiegen und der Bauherr ist mit den Vorschriften des BGB besser geschützt. Dies auch deshalb, weil das BGB im Jahr 2000 hinsichtlich des Werkvertragsrechts grundlegend überarbeitet worden ist und mit der Schuldrechtsmodernisierung aus 2002 dem privaten Bauherrn einen effektiven Rechtsschutz bietet.

– Baufinanzierung Nord, Ratgeber Bauwerkvertrag

Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen und zeigt, warum das BGB in der Regel die sicherere Bank für Ihr Bauvorhaben ist.

Die 5 wichtigsten Unterschiede zwischen VOB und BGB für Privatbauherren
Kriterium BGB VOB/B Vorteil für Privatbauherren
Gewährleistungsfrist 5 Jahre 4 Jahre BGB (+1 Jahr längere Absicherung)
Abnahmeform Flexibel Streng formell BGB (weniger Formalitäten)
Sicherheitsleistungen 5% möglich 10% üblich BGB (weniger Kapitalbindung)
Änderungswünsche Verhandlungssache Anordnungsrecht VOB (mehr Flexibilität)
Skonto bei Zahlung Nicht geregelt Oft vereinbart VOB (finanzielle Vorteile)

Das Risiko, zu viel im Voraus zu zahlen, wenn der Handwerker insolvent geht

Eine der größten finanziellen Gefahren für Bauherren sind hohe Vorauszahlungen. Fordert ein Handwerker einen erheblichen Teil der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten oder übersteigt die Zahlung den tatsächlichen Wert der bereits erbrachten Leistung, gehen Sie ein enormes Risiko ein. Im Falle einer Insolvenz des Betriebs ist das im Voraus gezahlte Geld oft verloren, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung erbracht wurde. Sie bleiben auf einer unfertigen Baustelle sitzen und müssen die Arbeiten von einem anderen Unternehmen auf eigene Kosten fertigstellen lassen.

Ein seriöser Handwerksbetrieb wird daher immer einem Zahlungsplan zustimmen, der sich am tatsächlichen Baufortschritt orientiert. Das Prinzip lautet: Geld nur gegen Leistung. Eine kleine Anzahlung für die Materialdisposition kann akzeptabel sein, aber größere Summen sollten erst nach Erreichen definierter Meilensteine fließen. Beispielsweise wird ein Teilbetrag nach Fertigstellung des Rohbaus fällig, ein weiterer nach Abschluss der Installationen und der letzte Restbetrag erst nach der vollständigen und mängelfreien Abnahme.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) gibt hierzu klare Empfehlungen. Für typische Sanierungsvorhaben in Deutschland hat sich ein gestaffelter Zahlungsplan bewährt, der das Risiko für den Auftraggeber minimiert und gleichzeitig die Liquidität des Handwerkers sicherstellt. Ein gängiges Schema ist die 30/40/20/10-Regel: 30 % nach Baubeginn und Lieferung des wesentlichen Materials, 40 % nach Fertigstellung des Rohbaus (oder eines vergleichbaren zentralen Gewerks), 20 % nach Abschluss der Ausbauarbeiten und die letzten 10 % erst nach der finalen, mängelfreien Abnahme. Bestehen Sie auf einem solchen transparenten Zahlungsplan im Vertrag – es ist Ihre beste Versicherung gegen das Insolvenzrisiko.

Wann dürfen Sie Schadensersatz fordern, wenn die Baustelle stillsteht?

Ein Bau- oder Sanierungsprojekt, das ohne ersichtlichen Grund zum Stillstand kommt, ist für jeden Auftraggeber ein Albtraum. Wenn der Handwerker Termine nicht einhält oder gar nicht mehr auf der Baustelle erscheint, liegt ein sogenannter Bauverzug vor. Bevor Sie jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen können, müssen Sie den Handwerker formal in Verzug setzen. Dies geschieht durch eine schriftliche Mahnung, in der Sie ihn unter Setzung einer letzten, angemessenen Frist zur Wiederaufnahme der Arbeiten auffordern. Erst wenn auch diese Frist fruchtlos verstreicht, öffnen sich die Türen für weitergehende Ansprüche.

Um finanzielle Einbußen durch einen Verzug abzufedern, kann im Bauvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Diese muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Laut aktueller Rechtsprechung ist in Deutschland eine übliche Vertragsstrafenklausel von 0,2 % der Auftragssumme pro Tag Verzug, gedeckelt auf maximal 5 % der Gesamtsumme, als angemessen anerkannt. Wichtig: Eine solche Klausel muss explizit im Vertrag stehen, sie gilt nicht automatisch. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt Ihnen nur der Weg über den Nachweis eines konkret entstandenen Schadens (z.B. Kosten für eine Ersatzwohnung, Mietausfälle), was oft ungleich komplizierter ist.

Um einen Verzug und die daraus resultierenden Schäden gerichtsfest nachweisen zu können, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Ein Bautagebuch, ob digital oder auf Papier, wird hier zu Ihrem wichtigsten Beweismittel. Halten Sie darin die folgenden Punkte fest:

  • Tägliche Fotodokumentation des Baufortschritts (oder Stillstands) mit Zeitstempel.
  • Schriftliche Notizen zur An- oder Abwesenheit von Handwerkern.
  • Dokumentation des Wetters, um witterungsbedingte Ausreden zu entkräften.
  • Protokollierung von Materiallieferungen und deren Zeitpunkten.
  • Lückenlose Archivierung der gesamten Kommunikation mit dem Auftragnehmer.

Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand: Was schützt Sie besser vor bösen Überraschungen?

Die Wahl des Preismodells ist eine der grundlegendsten Entscheidungen im Bauvertrag und hat direkten Einfluss auf Ihr finanzielles Risiko. Die beiden gängigsten Modelle sind der Fest- oder Pauschalpreis und die Abrechnung nach Aufwand (Stundenlohn plus Material). Ein Festpreis bietet auf den ersten Blick die höchste Kostensicherheit. Er eignet sich hervorragend für klar definierte, standardisierte Projekte wie einen Dachausbau oder eine Bad-Komplettsanierung, bei denen der Leistungsumfang exakt beschrieben werden kann. Das Risiko unvorhergesehener Kostensteigerungen liegt hier primär beim Unternehmer.

Die Abrechnung nach Aufwand ist hingegen bei Sanierungen im Altbau oft unumgänglich, da der genaue Zustand der Bausubstanz (z.B. versteckte Leitungen, marode Balken) erst während der Arbeiten sichtbar wird. Dieses Modell bietet Flexibilität, birgt für den Bauherrn aber das Risiko explodierender Kosten. Um dieses Risiko zu begrenzen, sollten Sie bei einer Abrechnung nach Aufwand immer auf einem Kostendach oder einer Obergrenze bestehen (z.B. „Abrechnung nach Aufwand, jedoch maximal 25.000 €“). Dies zwingt den Handwerker zu einer realistischen Einschätzung und schützt Sie vor dem schlimmsten Fall.

In Zeiten stark schwankender Materialpreise hat sich zudem die Stoffpreisgleitklausel als fairer Kompromiss etabliert. Sie kann in Festpreisverträge integriert werden und erlaubt eine Anpassung des Preises, wenn sich die Materialkosten zwischen Angebotszeitpunkt und Ausführung um mehr als einen definierten Prozentsatz (z.B. 5 %) verändern. Dies schützt den Handwerker vor ruinösen Preissteigerungen, bewahrt den Bauherrn aber davor, von vornherein überhöhte „Sicherheitspuffer“ im Festpreis mitzufinanzieren.

Die folgende Matrix bietet eine Orientierung, welches Preismodell sich für welche typische Baumaßnahme in Deutschland am besten eignet, um Ihr Risiko zu minimieren.

Entscheidungsmatrix: Welches Preismodell für welche Baumaßnahme?
Baumaßnahme Empfohlenes Modell Begründung Risiko für Bauherr
Bad-Komplettsanierung Festpreis mit Stoffpreisgleitklausel Klarer Umfang, kalkulierbare Kosten Gering
Altbausanierung unbekannter Zustand Stundenlohn mit Kostendach Unvorhersehbare Probleme möglich Mittel (durch Deckelung)
Dachausbau Standard Pauschalpreis Standardisierte Arbeiten Gering
Elektrosanierung Altbau Aufwand + 15% Obergrenze Versteckte Leitungen, unbekannte Substanz Mittel

Warum ist „DIN-gerecht“ das Mindestmaß und nicht Luxus?

Im Kontext von Bauleistungen fällt oft der Begriff „DIN-gerecht“. Viele Auftraggeber interpretieren dies fälschlicherweise als eine Art Premium-Standard oder eine optionale Zusatzleistung. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Einhaltung der relevanten DIN-Normen stellt die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar und ist damit die geschuldete Mindestqualität, die ein Handwerker zu erbringen hat – auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist hier eindeutig. Wie BauMaster Deutschland in einer Analyse treffend zitiert:

Nach § 633 BGB hat der Bauunternehmer ein Bauwerk frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu übergeben.

– BauMaster Deutschland, Gewährleistung am Bau: Das steht im BGB

Eine Leistung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik – und somit in der Regel den DIN-Normen – entspricht, gilt automatisch als mangelhaft. Dies gibt Ihnen als Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung, also die kostenlose Korrektur durch den Handwerker. Die DIN-Normen definieren beispielsweise, wie eine Abdichtung im Bad auszuführen ist, welche Stärke eine Dämmung haben muss oder wie ein Fensteranschluss korrekt herzustellen ist. Sie sind also kein Luxus, sondern die konkrete technische Definition von „fachgerechter Arbeit“.

Die Einhaltung dieser Normen ist direkt an Ihre Gewährleistungsansprüche gekoppelt. Wird eine Bauleistung DIN-gerecht ausgeführt, profitieren Sie von der vollen gesetzlichen Absicherung. So beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke, wie in der Fachliteratur bestätigt wird, gemäß § 634a BGB in der aktuellen Fassung 2024 fünf Jahre. Weicht der Handwerker ohne triftigen, dokumentierten Grund und ohne Ihre Zustimmung von diesen Normen ab, liefert er eine mangelhafte Leistung, für die er vollumfänglich haftet. Bestehen Sie daher immer auf einer Ausführung, die den technischen Standards entspricht – es ist Ihr gutes Recht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertragsgrundlage wählen: Bestehen Sie als privater Bauherr auf einem Vertrag nach BGB. Er bietet Ihnen mit einer fünfjährigen Gewährleistung den besten Schutz.
  • Abnahme meistern: Führen Sie ein lückenloses Abnahmeprotokoll mit Fotos und detaillierten Mängelbeschreibungen. Dies ist der Schlüssel zur Sicherung Ihrer Beweislage.
  • Rechtssicher kommunizieren: Formulieren Sie Mängelrügen stets schriftlich, präzise und mit einer konkreten Frist. Versenden Sie wichtige Schreiben per Einschreiben, um den Zugang beweisen zu können.

Warum schützt Sie die Einhaltung der DIN-Normen vor teuren Bauschäden?

Die Einhaltung von DIN-Normen ist weit mehr als eine formale Anforderung; sie ist Ihr aktivster und wirksamster Schutz vor teuren und oft erst Jahre später sichtbaren Bauschäden. Diese Normen sind das Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung, wissenschaftlicher Forschung und Praxistests. Sie definieren bewährte technische Lösungen, die die Langlebigkeit, Sicherheit und Funktionalität eines Bauteils gewährleisten. Ein von der Norm abweichender Fensteranschluss mag anfangs dicht erscheinen, kann aber nach wenigen Jahren zu Feuchtigkeit, Schimmelbildung und massiven Schäden an der Bausubstanz führen.

Die finanziellen Konsequenzen von „Pfusch am Bau“ sind enorm. Eine Studie des Marktforschungsinstituts BauInfoConsult von 2020 bezifferte den Fehlerkostenanteil im deutschen Baugewerbe auf 12,8 %, was einer volkswirtschaftlichen Summe von 18,3 Milliarden Euro entspricht. Ein großer Teil dieser Kosten entsteht durch die Nichteinhaltung etablierter technischer Regeln. Für den einzelnen Bauherrn kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Die Sanierung eines fehlerhaft abgedichteten Kellers oder eines undichten Daches übersteigt die ursprünglichen Baukosten oft um ein Vielfaches.

Die Rechtsprechung ist hier auf der Seite des Verbrauchers. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass gravierende Mängel, die oft aus der Missachtung von DIN-Normen resultieren, den Auftraggeber sogar zur Kündigung des gesamten Bauvertrags berechtigen können. Wer also an der fachgerechten Ausführung spart, riskiert nicht nur die Pflicht zur Nachbesserung, sondern den Verlust des gesamten Auftrags. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Die Investition in eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, der die Einhaltung der DIN-Normen überprüft, ist keine Ausgabe, sondern eine der rentabelsten Versicherungen für den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Um diese Ratschläge in die Praxis umzusetzen, besteht der nächste logische Schritt darin, Ihren nächsten Bau- oder Renovierungsvertrag einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Bestehen Sie auf Ihren Rechten und einer vertraglichen Grundlage, die Sie schützt.

Geschrieben von Renate Dr. Scholz, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht mit Fokus auf privates Baurecht und Immobilienbewertung. Expertin für Verträge, Fördermittelmanagement (BAFA/KfW) und Nachbarschaftsrecht.