Veröffentlicht am Mai 17, 2024

Die Kamera am Hauseingang ist grundsätzlich erlaubt, doch das eigentliche Risiko ist nicht der Postbote, sondern unsichtbare technologische und rechtliche Fallstricke, die teuer werden können.

  • Die strikte Beschränkung der Aufnahme auf das eigene Grundstück ist die oberste rechtliche Maxime – jeder Zentimeter öffentlicher Raum ist tabu.
  • Die Wahl der Speichertechnologie (Cloud vs. lokal) entscheidet maßgeblich über die Anfälligkeit für Hackerangriffe und den Schutz Ihrer privaten Daten.
  • Mechanische Sicherheit hat Vorrang: Eine smarte Kamera nützt wenig, wenn Fenster und Türen unzureichend gesichert sind.

Empfehlung: Legen Sie den Fokus zuerst auf Datensparsamkeit bei der Technik und eine solide mechanische Grundsicherung, bevor Sie in hochentwickelte Überwachungssysteme investieren.

Der Wunsch nach Sicherheit für das eigene Zuhause ist mehr als verständlich. Ein gestohlenes Paket, unerklärliche Geräusche in der Nacht oder einfach nur das Bedürfnis zu wissen, wer vor der Tür steht – die Gründe für die Installation einer Überwachungskamera am Hauseingang sind vielfältig. Eine Kamera aus dem Baumarkt scheint die schnelle und einfache Lösung zu sein. Doch in dem Moment, in dem die Kamera nicht nur Ihre private Auffahrt, sondern auch den Postboten beim Zustellen, den Nachbarn auf dem Weg zum Briefkasten oder spielende Kinder auf dem Gehweg erfasst, betreten Sie ein juristisches Minenfeld.

Die Debatte dreht sich oft nur um die Frage: Darf ich das oder nicht? Doch diese Perspektive greift zu kurz. Das wahre Risiko liegt nicht allein in einem möglichen Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes. Es liegt in den technologischen Schwachstellen eines unsicheren Cloud-Abos, in der Flut von Fehlalarmen durch Spinnweben und in der trügerischen Annahme, dass digitale Augen einen schwachen Schließzylinder ersetzen können. Die Installation einer Kamera ist keine simple Entscheidung, sondern ein Akt des Risikomanagements.

Aber was, wenn die größte Gefahr nicht der Einbrecher ist, sondern die Kamera selbst? Ein falsch ausgerichteter Zentimeter, ein gehacktes Smart Lock, eine Aufnahme, die mehr verrät, als sie schützen sollte. Es geht nicht darum, ob Sie filmen dürfen, sondern *wie* Sie Sicherheit intelligent und verantwortungsbewusst umsetzen. Die Antwort liegt nicht in maximaler Überwachung, sondern in einem ausbalancierten Konzept aus Recht, Technik und solider mechanischer Sicherung.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden Aspekte der privaten Videoüberwachung in Deutschland. Wir klären nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern analysieren auch die technologischen Fallstricke und zeigen, wie ein wirklich lückenloses Sicherheitskonzept aussieht, das über den digitalen Tellerrand hinausblickt.

Warum darf die Kamera nicht einen Zentimeter des öffentlichen Gehwegs erfassen?

Die rechtliche Grenze für private Videoüberwachung in Deutschland ist hart und unmissverständlich: Sie endet exakt an Ihrer Grundstücksgrenze. Der Grund dafür ist nicht bloße bürokratische Willkür, sondern der Schutz eines fundamentalen Grundrechts – des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei und unbeobachtet zu bewegen. Eine Kamera, die auch nur einen schmalen Streifen des Bürgersteigs erfasst, erzeugt einen sogenannten Überwachungsdruck. Passanten könnten sich beobachtet fühlen und ihr Verhalten unbewusst ändern, weil sie wissen, dass sie gefilmt werden. Dieser psychologische Effekt allein stellt bereits eine Verletzung ihrer Rechte dar.

Gerichte und Datenschutzbehörden argumentieren konsequent, dass das private Sicherheitsinteresse des Hausbesitzers hinter dem Recht der Allgemeinheit auf informationelle Selbstbestimmung zurückstehen muss. Selbst das Argument, eine Kamera solle potenzielle Einbrecher abschrecken, zieht nicht. Wie die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden klarstellt:

Die vermeintlich abschreckende Wirkung einer Videoüberwachung für sich genommen keine dauerhafte und anlasslose Überwachung rechtfertigt.

– Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden, Verbraucherzentrale

Die Regel ist daher absolut. Es geht nicht um die Intention, sondern um die technische Möglichkeit. Wenn Ihre Kamera den öffentlichen Raum *erfassen kann*, liegt bereits ein Verstoß vor, selbst wenn Sie die Aufnahmen nie ansehen. Moderne Kameras bieten zwar oft digitale „Privacy Masks“, mit denen Sie Bereiche schwärzen können, doch die sicherste Methode bleibt die physische Ausrichtung. Richten Sie die Kamera so aus, dass sie baubedingt (z. B. durch eine Hauswand) gar nicht erst in den öffentlichen Bereich filmen kann. Dies erspart Ihnen im Streitfall langwierige Diskussionen über die Zuverlässigkeit Ihrer digitalen Einstellungen.

Cloud-Abo oder lokale Karte: Was ist sicherer vor Hackern?

Die Entscheidung, wo Ihre Videodaten gespeichert werden, hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Sicherheit und Privatsphäre. Auf der einen Seite steht die bequeme Cloud-Lösung vieler Hersteller, die einen einfachen Zugriff von überall auf der Welt verspricht. Auf der anderen Seite steht die lokale Speicherung auf einer SD-Karte oder einem Netzwerkspeicher (NAS) in Ihrem eigenen Zuhause. Aus anwaltlicher Sicht geht es hier um die Kontrolle über Ihre Daten. Bei einer Cloud-Lösung geben Sie diese Kontrolle an einen Drittanbieter ab und vertrauen auf dessen Sicherheitsarchitektur.

Vergleich zwischen Cloud-Speicherung und lokaler SD-Karte für Überwachungsdaten

Wie das Schaubild andeutet, ist der Unterschied fundamental: Entweder die Daten verlassen Ihr Haus oder sie bleiben darin. Das Problem ist, dass mit der zunehmenden Vernetzung von Geräten auch die Angriffsfläche wächst. Der Lagebericht des BSI zur IT-Sicherheit 2024 warnt eindringlich vor der steigenden Zahl verwundbarer IoT-Geräte und deren mangelhafter Absicherung. Ein schwaches Passwort, eine nicht geschlossene Sicherheitslücke oder ein Datenleck beim Anbieter können dazu führen, dass Fremde Zugriff auf die Live-Bilder Ihrer Haustür erhalten.

Die lokale Speicherung bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Die Daten verlassen Ihr Netzwerk nicht. Der Zugriff von außen ist nur möglich, wenn Ihr Heimnetzwerk direkt kompromittiert wird, was eine deutlich höhere Hürde darstellt. Zwar entfällt der bequeme Fernzugriff, es sei denn, Sie richten eine sichere VPN-Verbindung ein, doch der Gewinn an Datensouveränität ist immens. Ein Mittelweg kann ein NAS-System sein, das die Daten lokal speichert, aber über verschlüsselte Protokolle einen kontrollierten Fernzugriff ermöglicht. Die entscheidende Frage lautet also: Ist Ihnen der Komfort des einfachen Fernzugriffs das Risiko wert, die Kontrolle über sensible Aufnahmen aus der Hand zu geben?

Wie erkennen Sie Gesichter auch bei Dunkelheit ohne Fehlalarme durch Spinnenweben?

Eine der größten Frustrationen bei modernen Überwachungskameras sind Fehlalarme. Eine Push-Benachrichtigung mitten in der Nacht, nur um festzustellen, dass eine Motte vor die Linse geflogen ist oder ein Spinnennetz im Infrarotlicht reflektiert, untergräbt das Vertrauen in das System. Viele Hersteller werben mit KI-basierter Gesichtserkennung, doch diese Technologie ist aus datenschutzrechtlicher Sicht hochproblematisch. Die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung von Personen unterliegt den strengen Vorgaben der DSGVO und ist für Privatpersonen in der Regel unzulässig. Die Rechtsgrundlage für eine solche Überwachung basiert fast immer auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der eine Interessenabwägung erfordert, die hier nur selten zugunsten des Hausbesitzers ausfällt.

Glücklicherweise gibt es technologisch ausgereifte und datenschutzkonforme Alternativen zur biometrischen Gesichtserkennung, die Personen zuverlässig von anderen Bewegungen unterscheiden können.

Technologien zur Personenerkennung ohne biometrische Daten
Technologie Funktionsweise Datenschutzkonformität
PIR-Sensoren Erkennung durch Wärmestrahlung Keine personenbezogenen Daten
KI-Personenerkennung Unterscheidung Person/Tier/Fahrzeug Ohne biometrische Merkmale konform
Radarsensoren Bewegungserkennung ohne visuelle Identifikation Datensparsame Alternative

Die intelligenteste Lösung kombiniert diese Technologien. Eine Kamera mit einem passiven Infrarotsensor (PIR) aktiviert die Aufnahme nur, wenn sie Körperwärme detektiert. Eine nachgeschaltete KI analysiert dann das Bild und prüft, ob die Form der eines Menschen entspricht, ohne dabei individuelle Gesichtsmerkmale zu speichern. So werden Fehlalarme durch Äste, Schatten oder Tiere drastisch reduziert. Radarsensoren gehen noch einen Schritt weiter und erkennen Bewegungen und deren Richtung völlig ohne Bild, was sie zu einer extrem datensparsamen Option für die reine Anwesenheitserkennung macht.

Checkliste: Maßnahmen gegen typische deutsche Fehlalarm-Auslöser

  1. Privacy Masking nutzen: Schwärzen Sie konsequent alle öffentlichen Bereiche und Nachbargrundstücke im Livebild und in den Aufnahmen.
  2. Empfindlichkeit anpassen: Reduzieren Sie die Bewegungsempfindlichkeit bei typischen Wetterlagen wie Starkregen oder Schneefall, um Fehlalarme zu minimieren.
  3. Schattenwurf berücksichtigen: Analysieren Sie den Sonnenverlauf und blenden Sie Bereiche aus, in denen sich bewegende Schatten von Bäumen bei Sturmböen Fehlalarme auslösen könnten.
  4. Reflexionen ausblenden: Konfigurieren Sie die Erkennungszonen so, dass Reflexionen von Autoscheinwerfern auf nassen Straßen ignoriert werden.
  5. Bewegungszonen präzise definieren: Legen Sie exakte Zonen fest, in denen eine Bewegungserkennung stattfinden soll (z.B. nur die Fußmatte), und ignorieren Sie den Rest des Bildes.

Das Risiko von Bewegungsmeldern, die bei jedem wackelnden Ast Alarm schlagen

Ein Bewegungsmelder, der ständig falschen Alarm auslöst, ist mehr als nur ein Ärgernis. Er führt zu einem gefährlichen Phänomen: der Alarmmüdigkeit. Wenn Ihr Smartphone dutzende Male am Tag vibriert, weil der Wind durch die Büsche fährt oder die Katze des Nachbarn durchs Bild huscht, beginnen Sie, die Benachrichtigungen zu ignorieren. Im Ernstfall, wenn tatsächlich eine unbefugte Person Ihr Grundstück betritt, reagieren Sie möglicherweise gar nicht mehr. Ein überempfindliches System schafft somit eine trügerische Sicherheit, die im entscheidenden Moment versagt.

Makroaufnahme verschiedener Sensortechnologien für Bewegungserkennung

Die Ursache liegt oft in einer zu einfachen Technologie. Günstige Kameras verlassen sich häufig allein auf eine pixelbasierte Bewegungsanalyse. Das bedeutet, die Software schlägt Alarm, sobald sich eine bestimmte Anzahl von Pixeln im Bild verändert. Ein Schatten, Regen oder Insekten reichen dafür bereits aus. Wie die mikroskopische Aufnahme der Sensortechnik andeutet, liegt der Schlüssel zur Zuverlässigkeit in der Kombination verschiedener Technologien. Hochwertige Systeme nutzen eine mehrstufige Verifizierung, wie bereits zuvor beschrieben: Ein PIR-Sensor erkennt die Wärme, eine KI-Objekterkennung klassifiziert die Form (Mensch, Tier, Fahrzeug), und erst wenn beide Kriterien erfüllt sind, wird ein Alarm ausgelöst.

Zusätzlich ermöglichen professionelle Systeme eine feingranulare Konfiguration. Sie können nicht nur Zonen definieren, sondern auch die Objektgröße festlegen, die einen Alarm auslösen soll. So kann das System angewiesen werden, kleine Tiere zu ignorieren, aber auf menschengroße Objekte zu reagieren. Die Investition in eine überlegene Sensortechnologie und die Zeit für eine sorgfältige Kalibrierung sind daher keine Luxusausgaben, sondern die Grundlage für ein Überwachungssystem, auf das Sie sich wirklich verlassen können. Alles andere ist nur ein teures Spielzeug, das im Ernstfall schweigt.

Wann ersetzt eine IP-Kamera mit Audio die klassische Türsprechanlage?

Moderne IP-Kameras mit Zwei-Wege-Audiofunktion scheinen die klassische Türsprechanlage überflüssig zu machen. Sie können nicht nur sehen, wer vor der Tür steht, sondern auch direkt mit der Person sprechen – egal, wo Sie sich gerade auf der Welt befinden. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es einen gravierenden Unterschied: die Tonaufnahme. Das gesprochene Wort ist durch das Persönlichkeitsrecht noch stärker geschützt als das eigene Bild. Das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen ist nach § 201 StGB strafbar.

Eine Kamera, die permanent Ton aufzeichnet, ist daher in fast allen denkbaren Szenarien unzulässig. Die entscheidende Frage ist, wann und wie die Aufnahme aktiviert wird. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Leitlinie vorgegeben. In einem Urteil aus dem Jahr 2011 entschied das Gericht, dass Videotürklingeln zulässig sind, wenn die Kamera sich ausschließlich nach dem Betätigen der Klingel einschaltet und nur für die Dauer des Gesprächs aktiv bleibt. Dieses Prinzip lässt sich auf moderne IP-Kameras übertragen: Die Audiofunktion darf nicht permanent laufen, sondern sollte nur bei einem Ereignis – idealerweise einer Interaktion wie dem Klingeln – aktiviert werden.

Eine IP-Kamera kann die Türsprechanlage also dann ersetzen, wenn sie sich technisch wie eine solche verhält. Sie muss ereignisgesteuert sein und darf keine Daueraufzeichnung von Bild oder Ton durchführen. Viele smarte Türklingeln arbeiten genau nach diesem Prinzip. Sie nehmen nur einen kurzen Clip auf, wenn jemand klingelt oder der Bewegungsmelder eine Person direkt vor der Tür erkennt. Eine dauerhafte Audioüberwachung des Eingangsbereichs, um beispielsweise Gespräche von Passanten auf dem Gehweg mitzuhören, wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte Dritter und mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Die IP-Kamera wird also zum Ersatz, wenn sie von einem Überwachungsinstrument zu einem Kommunikationsmittel wird.

Cloud oder lokal: Wie steuern Sie Ihr Haus per Sprache, ohne dass jemand mithört?

Die Integration von Überwachungskameras in Smart-Home-Systeme wie Amazon Alexa oder Google Assistant bietet zweifellos Komfort. Ein einfacher Sprachbefehl wie „Zeig mir die Haustür“ genügt, und das Bild erscheint auf dem Bildschirm. Doch dieser Komfort hat einen Preis: die Privatsphäre. Sprachassistenten sind darauf ausgelegt, permanent auf ihr Aktivierungswort zu lauschen. Die Mikrofone sind also dauerhaft aktiv. Zwar versichern die Hersteller, dass eine Verarbeitung und Übertragung in die Cloud erst nach dem Aktivierungswort stattfindet, doch das Restrisiko einer fehlerhaften Aktivierung oder eines unbefugten Zugriffs bleibt.

Wenn Ihre Kamera mit einem solchen System verbunden ist, erweitern Sie den Kreis der potenziellen „Mithörer“. Sie vertrauen nicht nur dem Kamerahersteller, sondern auch dem Anbieter des Sprachassistenten. Aus der Perspektive der Datensparsamkeit, einem Kernprinzip der DSGVO, ist dies ein problematischer Schritt. Sie geben mehr Daten als unbedingt nötig an große Technologiekonzerne weiter, deren Geschäftsmodell oft auf der Sammlung und Analyse von Nutzerdaten basiert.

Die sicherere Alternative sind lokal betriebene Smart-Home-Systeme. Plattformen wie „Home Assistant“ oder „ioBroker“ laufen auf einem kleinen Server (z.B. einem Raspberry Pi) bei Ihnen zu Hause. Die gesamte Logik und Datenverarbeitung findet in Ihrem eigenen Netzwerk statt. Es werden keine Sprachdaten unkontrolliert an externe Server gesendet. Zwar erfordert die Einrichtung mehr technisches Know-how, doch der Gewinn an Kontrolle und Datenschutz ist erheblich. Sie können Ihre Kamera per Sprache steuern, ohne dass ein Dritter potenziell mithört. Wenn Sie nicht auf die großen Anbieter verzichten möchten, sollten Sie zumindest in den Einstellungen der Apps den Mikrofonzugriff für die Kameras und andere Geräte, wo er nicht zwingend benötigt wird, explizit deaktivieren.

Zahlt die Versicherung, wenn das Smart Lock gehackt wurde?

Smart Locks versprechen ein schlüsselloses Leben und die Möglichkeit, Handwerkern oder Freunden aus der Ferne Zugang zu gewähren. Doch was passiert, wenn dieses digitale Schloss gehackt und die Tür ohne Einbruchspuren geöffnet wird? Die Antwort der Hausratversicherung dürfte für viele ernüchternd ausfallen. Versicherungen definieren einen Einbruchdiebstahl in der Regel über das Vorhandensein von Spuren eines gewaltsamen Eindringens. Ein aufgehebeltes Fenster, ein aufgebohrter Schließzylinder – das sind die klassischen Beweise, die ein Versicherer sehen will.

Ein digitaler Hack hinterlässt keine solchen Spuren. Für die Versicherung sieht es so aus, als hätte der Dieb einfach die Tür mit einem passenden Schlüssel aufgesperrt. In diesem Fall greift oft der Vorwurf des „einfachen Diebstahls“, der in vielen Standardpolicen nicht oder nur unzureichend versichert ist. Der Versicherungsnehmer steht dann in der Beweispflicht, zu belegen, dass ein Hack stattgefunden hat und er selbst keine Mitschuld trägt. Dies ist in der Praxis extrem schwierig.

Darüber hinaus könnte die Versicherung argumentieren, dass der Nutzer grob fahrlässig gehandelt hat. Hat er die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates für das Smart Lock nicht zeitnah installiert? Hat er ein schwaches, leicht zu erratendes Passwort verwendet? Hat er den digitalen Schlüssel leichtfertig per unverschlüsselter E-Mail geteilt? In solchen Fällen kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern. Bevor Sie sich also für ein Smart Lock entscheiden, sollten Sie dringend die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung prüfen und klären, ob und unter welchen Voraussetzungen „Cyber-Einbrüche“ abgedeckt sind. Oft ist dafür eine spezielle Zusatzklausel oder eine separate Cyber-Versicherung notwendig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die strikte Einhaltung der eigenen Grundstücksgrenze ist die unumstößliche rechtliche Grundlage für private Videoüberwachung.
  • Moderne Kameratechnologie birgt eigene Risiken durch Hacking und Fehlalarme, die eine sorgfältige Konfiguration und Technologieauswahl erfordern.
  • Der Grundsatz „Mechanik vor Elektronik“ bleibt das Fundament jedes wirksamen Sicherheitskonzepts; digitale Systeme ergänzen, ersetzen aber keine soliden physischen Barrieren.

Warum nützt die beste Alarmanlage nichts, wenn das Fenster in 10 Sekunden aufgehebelt ist?

In der Diskussion um smarte Kameras, Cloud-Speicher und KI-Erkennung gerät der wichtigste Aspekt der Haussicherheit oft aus dem Blickfeld: die mechanische Grundsicherung. Eine hochauflösende Kamera, die einen Einbrecher in brillanter 4K-Qualität dabei filmt, wie er in Sekundenschnelle ein ungesichertes Fenster aufhebelt, bietet im Nachhinein zwar Beweismaterial, hat den Einbruch selbst aber nicht verhindert. Die wirksamste Abschreckung ist nicht die Drohung der Aufzeichnung, sondern der physische Widerstand.

Statistiken belegen diesen Punkt eindrücklich. Tatsächlich scheiterten 46,3 Prozent der Einbrüche im Versuchsstadium, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 belegt. Warum? Weil die Täter auf unerwarteten Widerstand stießen und ihr Vorhaben abbrachen. Einbrecher arbeiten unter Zeitdruck; jede zusätzliche Minute, die sie für das Überwinden einer Sicherung benötigen, erhöht ihr Entdeckungsrisiko exponentiell. Wie die polizeiliche Initiative K-EINBRUCH betont:

Dass Einbruchschutzmaßnahmen wirken, belegt das häufige Scheitern von Einbrüchen. An erster Stelle steht die mechanische Sicherung aller Fenster und Türen.

– Polizeiliche Beratung K-EINBRUCH, Initiative für aktiven Einbruchschutz

Ein ganzheitliches Sicherheitskonzept beginnt daher immer mit einer Analyse der physischen Schwachstellen: Fenster im Erdgeschoss, Terrassentüren, Kellerfenster. Nachrüstbare Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe und stabile Schließbleche leisten hier oft mehr als die teuerste Elektronik. Erfreulicherweise wird die Investition in solche Maßnahmen staatlich gefördert. Die KfW-Bankengruppe und einige Bundesländer bieten attraktive Zuschüsse für den Einbruchschutz.

KfW-Förderprogramme für Einbruchschutz 2024
Förderprogramm Förderung Maßnahmen
Altersgerecht Umbauen 150 Millionen Euro (2024 verdoppelt) Einbruchsicherheit
Zuschuss 455-E Bis 1.600 Euro Mechanische Nachrüstungen
Schleswig-Holstein Bis zu 1.550 Euro Investitionen in Einbruchschutz

Beginnen Sie daher mit einem soliden Fundament: Prüfen Sie Ihre mechanischen Sicherungen, bevor Sie in digitale Augen investieren. Ein umfassendes Sicherheitskonzept ist nur so stark wie sein schwächstes Glied.

Häufige Fragen zu Türklingeln mit Kamera

Sind Türklingeln mit Kamera in Deutschland erlaubt?

Ja – solange nur der eigene Eingangsbereich erfasst wird, keine Daueraufzeichnung läuft und Transparenz gegeben ist (z.B. durch ein Hinweisschild). Die Aktivierung darf nur ereignisbezogen, etwa nach dem Klingeln, erfolgen.

Darf ich öffentliche Flächen mitfilmen?

Nein. Öffentliche Flächen wie Gehwege oder Straßen sowie die Grundstücke von Nachbarn müssen konsequent ausgespart werden. Nutzen Sie dafür die physische Ausrichtung der Kamera und digitale Privatsphären-Masken, um diese Bereiche zu schwärzen.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

Die Speicherdauer muss so kurz wie möglich sein und dem Zweck entsprechen („Erforderlichkeitsprinzip“). Kurze, ereignisbezogene Clips von wenigen Sekunden genügen meist. Eine pauschale, anlasslose Langzeitspeicherung ist unzulässig und stellt einen DSGVO-Verstoß dar.

Geschrieben von Renate Dr. Scholz, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht mit Fokus auf privates Baurecht und Immobilienbewertung. Expertin für Verträge, Fördermittelmanagement (BAFA/KfW) und Nachbarschaftsrecht.